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SAVOY – Hotel Grundbesitz GmbH & Co. Vermietungs KG – Insolvent

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Am 16.12.2014 um 13:51 Uhr ist das Insolvenzverfahren  SAVOY – Hotel Grundbesitz GmbH & Co. Vermietungs KG, Eschersheimer Landstr. 295, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 28125),

vertreten durch:

  1. LIOR Grundstücksverwaltungs GmbH, August-Röbling-Straße 11, 99091 Erfurt, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Lili Friedstadt de Orgler, alias Lili Friedstadt-Gopas, Leerbachstraße 14, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),   eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.03.2015

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.03.2015 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.12.2014

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