Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 17. März 2025 um 09:28 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SanaFusion GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet (Az.: 500 IN 44/25).
Die im Handelsregister unter HRB 103961 eingetragene SanaFusion GmbH mit Sitz in der Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Marcel Wainwright, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf aus Düsseldorf bestellt.
Einschränkungen für die SanaFusion GmbH
Ab sofort sind Verfügungen der SanaFusion GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Zudem wurden sämtliche Zahlungen an das Unternehmen untersagt. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der SanaFusion GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zwangsvollstreckungen ausgesetzt
Des Weiteren ordnete das Gericht an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte – untersagt und bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig eingestellt werden.
Das Verfahren wird nun weitergeführt, um über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu entscheiden.
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