Verbraucherschutzinformationen

Sammelklagen in Deutschland

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Im Zusammenhang mit unserem Bericht zum Thema „Carpediem GmbH und Sammelklage gegen Lebensversicherer“ hat uns der Hinweis eines Rechtsanwaltes erreicht der offenbar unsere Plattform liest, dafür recht herzlichen Dank.

Er hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es in Deutschland nicht möglich ist, eine Sammelklage ala USA oder auch (scheinbar) Österreich einzureichen. In Deutschland redet man von einer Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) wie es auch bei der Telekom angewendet wurde. Ob das aber bei Lebensversicherungen überhaupt Anwendung finden kann, ist wohl eher zweifelhaft.

Nun wissen wir ja nicht, ob der Berichtsverfasser der Carpediem GmbH das so gemeint hat, aber auch das werden wir sicherlich Nachfragen. Da Herr Steinpichler bis zum 10. Januar 2011 in Urlaub ist, warten wir einfach ab.

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