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Sammelklage gegen Meta: Gericht prüft noch eigene Zuständigkeit

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Auftakt am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg – über 14.000 Betroffene beteiligt

Mit dem Auftakt am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Az. 11 VKI 1/24) ist die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Meta offiziell gestartet. Ziel der Klage ist es, Betroffenen des Facebook-Datenlecks eine erleichterte Entschädigung von bis zu 600 Euro zu ermöglichen. Bereits mehr als 14.000 Menschen haben sich der Klage angeschlossen. Ihre Ansprüche sind damit vorerst gesichert und können bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht verjähren.

Doch bevor inhaltlich verhandelt wird, steht eine zentrale verfahrensrechtliche Frage im Raum: Ist das Hamburger Oberlandesgericht überhaupt zuständig? Diese Frage blieb am ersten Prozesstag offen. Das Gericht vertagte sich – ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Statement des vzbv zum Verfahrensauftakt

Henning Fischer, Referent im Team Sammelklagen beim vzbv, erklärte zum Auftakt:

„Für einen wirksamen Verbraucherschutz ist es entscheidend, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks ihre Ansprüche gemeinsam im Rahmen einer Sammelklage durchsetzen können – unabhängig davon, wo Meta seinen Firmensitz hat. Wir warten nun ab, wie sich das Gericht zu den offenen Verfahrensfragen positioniert.“

Hintergrund: Zuständigkeitsfrage bei internationalem Konzern

Die richterliche Prüfung der Zuständigkeit ist keineswegs Formsache: Zwar haben deutsche Gerichte in Einzelverfahren bereits Betroffenen Schadenersatz zugesprochen. Für Sammelklagen gegen ausländische Unternehmen wie Meta fehlen jedoch bislang klare rechtliche Präzedenzfälle in Deutschland.

Der vzbv hält das Hanseatische Oberlandesgericht dennoch für den richtigen Ort: Die Klage betrifft Facebook-Nutzer:innen mit Wohnsitz in Deutschland – genau wie in den bereits entschiedenen Einzelklagen. Daher sollte auch die Musterfeststellungsklage vor einem deutschen Gericht verhandelt werden, so die Einschätzung des Verbands.

Der Fall: Facebook-Datenleck von 2021

Im Jahr 2021 wurden infolge eines Sicherheitslecks bei Facebook personenbezogene Daten von Millionen Nutzer:innen öffentlich zugänglich – darunter Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Wohnorte und sogar Beziehungsstatus. Die Verbraucherzentrale hat daraufhin Klage gegen Meta eingereicht, um Betroffenen eine kollektive und rechtssichere Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche zu ermöglichen.

 

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