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SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Ltd. & Co. KG-Insolvent

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Über das Vermögen der SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Ltd. & Co. KG, Hässelsstraße 7, 35423 Lich (AG Nürnberg, HRA 12586), vertr. d.: 1. SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Verwaltungs Limited, Hässelsstraße 7, 35423 Lich, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ottfried Paul, Hässelsstraße 7, 35423 Lich, (Director),

ist am 02.09.2015 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer Landstraße 94 – 96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/247522-500069/247522-500, Fax: 069/247522-999, Internet: www.kueblerlaw.com .Insolvenzforderungen sind bis zum 12.11.2015 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

 

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Donnerstag, 03.12.2015, 10:00 Uhr, Saal 408, 4. OG, Gebäude B, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:

–  Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

–  Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

–  Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)

–  Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

–  Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)

–  Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)

–  Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)

–  besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–  Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–  eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

 

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

 

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

 

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

 

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Gießen, den 04.09.2015

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