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Sachkunde zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Knapp sechs Wochen nach dem Umsetzungsgesetz zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist heute die Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung (ImmoDarlSachkV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie tritt morgen in Kraft.Sie konkretisiert die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nach § 18a Absatz 6 Kreditwesengesetz (KWG) alle Mitarbeiter von Banken verfügen müssen, die mit der Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher befasst sind. Auch die Verordnung resultiert aus der Umsetzung der Richtlinie

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