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Rundfunkbeitrag legal

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Der neue Rundfunkbeitrag darf zunächst weiter wie gehabt erhoben werden. Ein Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Er will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, da es den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragsschuldner vorerst auszusetzen.

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