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Rückkauferlaubnis: BaFin verlängert Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung, mit der die BaFin eine Rückkauferlaubnis erteilt, gilt nun bis zum 27. Dezember 2024.

Die BaFin hatte die Allgemeinverfügung am 27. Dezember 2021 veröffentlicht. Sie war befristet und wurde zwischenzeitlich verlängert bis zum 27. Dezember 2023.

Die Befristung wird nun durch eine neue Allgemeinverfügung um ein weiteres Jahr verlängert.

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