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Rückforderung von ungerechtfertigten Kosten bei Riester Verträgen

Fotocitizen (CC0), Pixabay
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Interviewer: Herr Blazek, können Sie uns die aktuelle Problematik bezüglich der doppelten Vertriebs- und Abschlusskosten bei einigen Riester-Versicherungen erläutern?

Rechtsanwalt Blazek: Ja, gerne. Aktuell gibt es Fälle, in denen Versicherer von Riester-Kunden, insbesondere solchen mit Kindern, doppelte Vertriebs- und Abschlusskosten verlangen. Dieses Vorgehen wurde von der BaFin als rechtswidrig eingestuft.

Interviewer: Welche Auswirkungen hat dies auf die Kunden?

Rechtsanwalt Blazek: Betroffene Kunden könnten ungerechtfertigt hohe Kosten tragen. Zudem haben einige Volksbanken und Sparkassen in ihren Riester-Banksparplänen unzulässige Klauseln verwendet, die es den Sparern ermöglichen könnten, beträchtliche Zinssummen zurückzufordern.

Interviewer: Wie verhält es sich mit den Riester-Versicherungsverträgen am Ende der Ansparphase?

Rechtsanwalt Blazek: Am Ende der Ansparphase erhalten Kunden normalerweise Angebote für die Verrentung. Allerdings erheben einige Versicherer hierfür zusätzliche Kosten, was rechtlich noch umstritten ist.

Interviewer: Was können Verbraucher in solchen Fällen tun?

Rechtsanwalt Blazek: Verbraucher sollten bei der Annahme solcher Angebote vorsichtig sein und Kosten nur unter Vorbehalt akzeptieren. Es lohnt sich, Rechte durchzusetzen, da es um finanzielle Absicherung im Ruhestand geht.

Interviewer: Und was ist mit den behaupteten Kosten für Verwaltung, Antragsprüfung und andere Aufwendungen?

Rechtsanwalt Blazek: Die Versicherer rechtfertigen diese Kosten mit verschiedenen Aufwendungen, darunter Verwaltung und Antragsbearbeitung. Ob diese Kosten jedoch tatsächlich vom Kunden getragen werden müssen, ist gegenwärtig strittig.

www.riestervertrag-anfechten.de

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