Startseite Allgemeines Rückforderung von Ausschüttungen- jetzt mehr Klarheit
Allgemeines

Rückforderung von Ausschüttungen- jetzt mehr Klarheit

Teilen

Ein gutes Urteil des BGH. Oft liest man davon, das Beteiligungsgesellschaften und Insolvenzverwalter von Kommanditisten , Ausschüttungend ie diese erhalten haben zurückfordern. Nun gibt es ein wenig mehr Klarheit, wann solche Ausschüttingen dann auch Rückzahlbar sind.  Mit Urteil vom 16. Februar 2016 stellte der BGH fest, dass die Rückforderung der Ausschüttungen nur dann zulässig ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist (Az.: II ZR 348/14).

In dem, dem BGH vorgelegten konkret zu entscheidenden  Fall,hatte eine Fondsgesellschaft, einen ihrer Kommanditisten auf die Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von über 80TDE verklagt. Zur Begründung führte die klagende Gesellschaft eine Passage im Gesellschaftsvertrag an. In dieser Passage heußt es Zitat: „Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen werden den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind.“  Das bedeutet in der Konsequenz der Kapitalanleger hätte danns ein eigenes von ihm einbezahltes Geld wieder als Darlehen zurückbekommen, wenn die Geselslchaft die für eine Ausschüttung erforderlichen Einanhmen nicht erwirtschaftet hätte.  Landgericht und Oberlandesgericht hatten die Klage bereits abgewiesen. Und auch vor dem BGH hatte die Klage keinen Erfolg. Die Karlsruher Richter erklärten, dass zwischen den Parteien kein separater Darlehensvertrag vereinbart worden sei und auch kein gesetzlich begründeter Rückzahlungsanspruch für Ausschüttungen an Anleger, die nicht auf Gewinnen beruhten, sondern lediglich die Einlage der Gesellschafter minderten, bestehe. Auch aus der oben erwähnten Klausel im Gesellschaftsvertrag ergebe sich kein Rückzahlungsanspruch. Die Klausel sei nicht hinreichend klar formuliert und für den Gesellschafter missverständlich. Der Anleger sei aber nur dann zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen verpflichtet, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht. Ähnliche Klauseln dürften viele Verträge von Beteiligungsgesellschaften beinhalten. Das hier mit den Ausschüttungen ein separater Darlehensvertrag abgeschlossen wurde mit den Kommanditisten , dürfte dann eher sehr selten der Fall gewesen sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:Cube Asset XIV GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 8/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Mann nach tödlichem Unfall mit Mitgründerin der Dixie Chicks zu 15 Jahren Haft verurteilt

Ein Mann ist zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er sich...

Allgemeines

Bill und Hillary Clinton sagen zu Verbindungen zu Epstein aus – Das ist bekannt

Die frühere Außenministerin Hillary Clinton und der ehemalige US-Präsident Bill Clinton sollen...

Allgemeines

FBI beschaffte Telefonverbindungsdaten von Kash Patel und Susie Wiles im Rahmen der Trump-Ermittlungen

Das FBI hat im Zuge der bundesweiten Ermittlungen gegen Donald Trump Telefonverbindungsdaten...