Startseite Allgemeines Rosenthal & Goldberg Associates:Warnung der FMA
Allgemeines

Rosenthal & Goldberg Associates:Warnung der FMA

Teilen

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. März 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

Rosenthal & Goldberg Associates
105 W Franklin St.
Media, PA, 19063
USA
Phone: 00 1 484 441-1533
Fax: 00 1 484 933-5526
www.rosenthal-goldberg.com
info(at)rosenthal-goldberg.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG), ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Weltpolitik als Puppenbühne? Wenn Bomben fallen und Bildungsreden gehalten werden

Während im Nahen Osten Raketen starten, Drohnen sirren und Schulen in mehreren...

Allgemeines

Israel schließt Übergänge im Westjordanland – Siedlergewalt nimmt im Schatten des Iran-Kriegs zu

Im Zuge des Krieges zwischen den USA, Israel und dem Iran hat...

Allgemeines

Insolvenz:Sanos Group GmbH

3605 IN 1395/26 | In dem Verfahren über den Antrag Sanos Group...

Allgemeines

nsolvenz:Natulis Group AG

3608 IN 1387/26 | In dem Verfahren über den Antrag Natulis Group...