Startseite Allgemeines Richtig versichert beim Wintersport
Allgemeines

Richtig versichert beim Wintersport

Teilen

Ob Snowboarder, Tourengeher, Freerider, oder einfach nur Schneeschuhwanderer oder Ski-Langläufer – wer zum Wintersport startet, sollte gut abgesichert sein, rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Ohne Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Piste und Rodelbahn tabu. Und wer seinen Winterurlaub im Ausland verbringt, sollte nicht ohne private Auslandskrankenversicherung reisen.

Jahr für Jahr verursachen Wintersportunfälle erhebliche Verletzungen und Schäden. Gute und sichere Ausrüstung, Erfahrung und sportliches Können helfen Risiken zu minimieren und sind in Notsituationen entscheidend. Dennoch können Gefahrensituationen nie ausgeschlossen werden. Wer sich zum Wintersport begibt, sollte auf jeden Fall vorher seine Versicherungslage checken, denn nicht alle Notsituationen sind automatisch bei jeder Versicherung eingeschlossen. Wer Mitglied in einem Verein ist, sollte zudem prüfen, ob für die geplanten Aktivitäten bereits im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft ausreichend Versicherungsschutz besteht. Dabei sollten immer die vollständigen Versicherungsbedingungen gelesen und im Zweifelsfall beim Versicherungsgeber genau nachgefragt werden.

Private Unfallversicherung
Freizeitsportler sind, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, bei Sportunfällen in der Regel über eine private Unfallversicherung abgesichert. In den meisten privaten Unfallversicherungen sind allerdings Risikosportarten nicht mitversichert. Was eine Risikosportart ist, wird allerdings nicht definiert. Nach Auffassung einiger Versicherer gehören auch Skifahren oder Snowboarden dazu.
Die Absicherung von Risikosportarten in der privaten Unfallversicherung variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Es gibt viele Versicherer, die Unfälle durch Risikosportarten ausschließen, einige haften aber auch in diesem Fall. Bei manchen privaten Unfallversicherungen kann eine Risikosportversicherung durch einen zusätzlichen Risikozuschlag gesichert werden. Wer eine Sportart mit einem hohen Unfallrisiko ausübt, sollte trotzdem ausreichend versichert sein. Ansonsten besteht die Gefahr, im Falle von Invalidität keinen Anspruch auf eine sofortige Leistung zu haben.

Private Haftpflichtversicherung
Kommen bspw.bei einem Skiunfall andere Personen zu Schaden, übernimmt in erster Linie die private Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die berechtigten Ansprüche des Unfallopfers wie z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Sie dient aber gleichzeitig auch als Rechtsschutzversicherung und schützt so den Versicherten vor unberechtigten oder überzogenen Forderungen.

Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Wintersportler sollten immer auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sowie eine Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen, vor allem wenn Unterhaltsverpflichtungen oder gemeinsame finanzielle Belastungen bestehen.
Wer aufgrund eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, braucht finanzielle Mittel, um seinen Lebensstandard trotzdem angemessen aufrecht zu erhalten.

Auslandsreisekrankenversicherung
Bei plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen im Ausland kann eine Auslandsreisekrankenversicherung von existenzieller Bedeutung sein. Sie deckt die Kostendifferenz ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Sie sollte alle notwendigen medizinischen Behandlungen sowie die Organisation und Kosten eines im Krankheitsfall erforderlichen Rücktransports nach Deutschland übernehmen. So kann bspw. ein mehrwöchiger Aufenthalt in einem Krankenhaus außerhalb der EU bzw. der Staaten mit Sozialversicherungsabkommen schnell zum finanziellen Ruin führen wenn keinerlei Versicherungsschutz für Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Alle mit einer Behandlung in Zusammenhang stehenden Kosten müssen von den Betroffenen aus eigener Tasche und in der Regel sofort vor Ort bezahlt werden. Selbst innerhalb Europas erstattet die Krankenkasse nicht immer alles. Häufig rechnen Ärzte auch privat ab. Wer seine Rechnung zu Hause bei der Krankenkasse einreicht, erhält dann nur Kosten ersetzt bis zur Höhe der deutschen Sätze. Von einem Krankenrücktransport ganz zu schweigen.

Quelle:VBZ Thüringen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wer den Kakao rührt, darf auch mittrinken – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der fairafric AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,sehr geehrte Stimmrechtsinhaberinnen, Bananenbesitzer und Anteilssammler, es ist...

Allgemeines

RIXX Invest AG Berlin Gesellschafts- bekanntmachungen Mitteilung nach § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

RIXX Invest AG Berlin Mitteilung nach § 246 Abs. 4 Satz 1...

Allgemeines

Bilanzanalyse Talkpool Deutschland AG 2023

1. Allgemeiner Eindruck & Wachstum Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr...

Allgemeines

Warum wir an Silvester böllern – oder: Wie man mit Krach das Glück herbeischreit

Jedes Jahr dasselbe Schauspiel: Menschen stehen in Daunenjacken auf vereisten Gehwegen, zünden...