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Richterin stoppt endgültig Veröffentlichung von Bericht zu Trumps Geheimdokumenten

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Eine Bundesrichterin hat dem US-Justizministerium dauerhaft untersagt, den Abschlussbericht des früheren Sonderermittlers Jack Smith im Fall der geheimen Regierungsdokumente gegen Präsident Donald Trump zu veröffentlichen.

US-Bezirksrichterin Aileen Cannon, die von Trump ernannt wurde, entschied am 23. Februar, eine Veröffentlichung des Berichts würde eine „offensichtliche Ungerechtigkeit“ darstellen. Begründung: Der Bericht enthalte detaillierte Vorwürfe strafbaren Fehlverhaltens in einem Verfahren, das nie vor Gericht verhandelt wurde.

Damit bleibt der Inhalt eines der bedeutendsten Strafverfahren gegen Trump voraussichtlich unter Verschluss.

Verfahren vor Prozessbeginn eingestellt

Jack Smith hatte Trump vorgeworfen, nach dem Ende seiner ersten Amtszeit geheime Dokumente zur nationalen Sicherheit in seinem Anwesen Mar-a-Lago aufbewahrt und die Bemühungen der Behörden, diese zurückzuerhalten, behindert zu haben.

Neben Trump waren auch sein persönlicher Mitarbeiter Walt Nauta und der Mar-a-Lago-Angestellte Carlos de Oliveira angeklagt. Alle drei bekannten sich in sämtlichen Punkten für nicht schuldig.

Bereits im Juli 2024 hatte Richterin Cannon das Verfahren eingestellt. Sie erklärte damals die Ernennung Smiths zum Sonderermittler unter Präsident Joe Biden für verfassungswidrig. Das Justizministerium legte zwar Berufung ein, stellte das Verfahren jedoch später ein – ebenso wie ein weiteres Strafverfahren gegen Trump im Zusammenhang mit dem Versuch, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 anzufechten.

In beiden Fällen verwies Smith auf eine interne Richtlinie des Justizministeriums, wonach ein amtierender Präsident nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Nach Trumps Wiederwahl im November wurden die Verfahren endgültig fallen gelassen.

„Unschuldsvermutung gilt weiterhin“

In ihrer aktuellen Entscheidung argumentierte Cannon, Smith habe „ohne rechtmäßige Befugnis“ gehandelt, als er Anklage erhob. Da das Verfahren eingestellt wurde, gelte weiterhin uneingeschränkt die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung.

„Die ehemaligen Angeklagten genießen – wie jeder andere Angeklagte in einer vergleichbaren Situation – die Unschuldsvermutung, die in unserer verfassungsmäßigen Ordnung als unantastbar gilt“, schrieb Cannon.

Öffentlichkeit bleibt Einblick verwehrt

Mit dem Urteil dürfte die amerikanische Öffentlichkeit keinen Zugang zu den umfangreichen Beweismaterialien erhalten, die Staatsanwälte im Laufe der Ermittlungen gesammelt hatten. Dazu zählten mutmaßlich sicherheitsrelevante Dokumente sowie Details zu den Bemühungen der Regierung, diese zurückzubekommen.

Trump hatte stets bestritten, etwas Unrechtes getan zu haben, und argumentiert, er habe das Recht gehabt, die Dokumente zu behalten.

Die Entscheidung ist ein weiterer juristischer Erfolg für den Präsidenten und beendet vorerst die Debatte über eine mögliche Veröffentlichung des Berichts.

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