Startseite Allgemeines RFS Retail Finance Service GmbH – Wolfgang Lips – insolvent
Allgemeines

RFS Retail Finance Service GmbH – Wolfgang Lips – insolvent

Teilen

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RFS Retail Finance Service GmbH, Grünhainer Straße 10, 08340 Schwarzenberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24435
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Lips

1.    Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 17.08.2015 um 08:47 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2.    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09116 Chemnitz

Telefon geschäftlich: 0371 3558890

Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de

Telefax: 0371 35588910

bestellt.

3.    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4.    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5.    Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6.    Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7.    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8.    Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9.    Die mit Beschluss vom 08.07.2015 unter Ziff. 1. Bis 9. angeordnete vorläufige Sachwaltung wird aufgehoben.

10 IN 778/15 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.08.2015

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hilary Knight wird Kapitänin des US-Fraueneishockeyteams bei Olympia 2026

Die US-Eishockeylegende Hilary Knight wurde offiziell zur Kapitänin des US-amerikanischen Frauenteams für...

Allgemeines

Neue Epstein-Fotos zeigen Prinz Andrew in kompromittierender Pose – Britischer Premier fordert Aussage

Neue Fotos aus Ermittlungsakten des US-Justizministeriums zeigen den ehemaligen britischen Royal Andrew...

Allgemeines

Trump droht Trevor Noah nach Epstein-Witz bei den Grammys mit Klage

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat dem Komiker Trevor Noah mit rechtlichen...

Allgemeines

Milliardär Frank Stronach steht in Kanada wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Der 93-jährige austro-kanadische Unternehmer Frank Stronach muss sich in Kanada wegen mehrerer...