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Revolution auf zwei Rädern: Gericht entdeckt „Arbeit“ bei Essensboten

moritz320 (CC0), Pixabay
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Ein Mailänder Gericht hat festgestellt, dass Menschen, die täglich stundenlang Essen durch Regen, Hitze und Verkehr kutschieren, möglicherweise – man halte sich fest – Arbeitnehmer sein könnten.

Betroffen: rund 40.000 Fahrerinnen und Fahrer des Lieferdienstes Glovo (in Italien unter „Foodinho“ unterwegs). Ein Richter ordnete an, dass ihre Arbeitsverhältnisse nun tatsächlich geregelt werden müssen. Also nicht mehr nur „Du bist dein eigener Chef – wir sagen dir nur per Algorithmus, wann, wo und wie du zu fahren hast“.

Selbstständig – aber bitte nach App-Anweisung

Bisher lief das Modell ungefähr so: offiziell selbstständig, praktisch rund um die Uhr per App dirigiert. Wer zu langsam war, Pech hatte oder einfach krank wurde, durfte sich selbstständig darüber freuen, kein Geld zu bekommen.

Der durchschnittliche Verdienst: etwa 2,50 Euro pro Lieferung. In manchen Fällen mehr als 75 Prozent unter der Armutsgrenze. Das italienische Existenzminimum liegt bei rund 1.245 Euro im Monat – offenbar ein ambitionierter Richtwert, wenn man Essen in Designer-Rucksäcken ausliefert.

Ein Gerichtsdokument mit Aussagen von 39 Ridern kommt zu dem überraschenden Ergebnis: Von dieser Entlohnung kann man keine „freie und menschenwürdige Existenz“ führen. Wer hätte das gedacht.

Hitze-Bonus: Ein paar Cent gegen Hitzschlag

Glovo war bereits im vergangenen Sommer kreativ aufgefallen: Bei Temperaturen über 35 Grad gab es einen Bonus von wenigen Cent pro Lieferung. Quasi ein klimatischer Treuepunkt. Nach öffentlicher Empörung wurde das Modell wieder eingestampft.

Man könnte sagen: Die Hitze war groß – der Bonus eher lauwarm.

Gericht schaltet Autopilot aus

Das Unternehmen wurde nun unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Ein vom Gericht eingesetzter Verwalter darf sogar Entscheidungen treffen, die vom „normalen Management“ abweichen. Übersetzt heißt das: Falls nötig, wird der Algorithmus mal nicht gefragt.

Gewerkschaften sprechen schon länger von einer „Fassade der Selbstständigkeit“. In Wahrheit, so der Vorwurf, werde alles zentral gesteuert – nur ohne die lästigen Nebenkosten wie Urlaub, Krankengeld oder Sozialabgaben.

Sie fordern daher das Undenkbare: echte Arbeitsverträge, Tariflohn, Sozialversicherung, Arbeitsschutz. Also Dinge, die in anderen Branchen seit dem letzten Jahrhundert üblich sind.

Glovo bleibt optimistisch

Glovo kündigte an, man werde selbstverständlich kooperieren und belegen, dass die Fahrer „fair“ bezahlt würden. Gleichzeitig stellte das Unternehmen klar: Das Urteil bedeute nicht automatisch, dass alle 40.000 fest angestellt werden müssten.

Man könnte sagen: Die Pizza kommt heiß – die Verantwortung eher nicht.

Fazit

Der Fall ist ein Lehrstück der Gig-Economy: Hightech-App trifft auf Arbeitsrecht von 1970.

Mailand sendet nun eine klare Botschaft: Arbeitnehmerrechte sind kein optionales Extra, das man per Klick abwählen kann.

Ob das Geschäftsmodell künftig mehr nach Sozialstaat und weniger nach „Level Up im Liefer-Game“ aussieht, wird sich zeigen.

Bis dahin gilt: Wer Essen bestellt, bekommt möglicherweise bald nicht nur warme Pasta – sondern auch ein Stück Arbeitsrecht dazu serviert. 🍕

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