Das Amtsgericht Hildesheim hat am 28. Januar 2025 um 11:36 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Revera Immobilien Investment GmbH (HRB 202120) angeordnet (Aktenzeichen: 55 IN 16/24).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V aus Hannover bestellt. Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Alle Schuldner des Unternehmens wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des Insolvenzbeschlusses zu leisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragsgegnerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
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