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Restschuldversicherungen: BaFin veröffentlicht Untersuchungsergebnisse

stevepb (CC0), Pixabay
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Verbesserungen bei echten Gruppenversicherungsverträgen, Defizite im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung, überwiegend keine Veränderungen bei der Provisionshöhe. Das sind drei Ergebnisse der zweiten Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen, die die BaFin nun gemeinsam mit den Ergebnissen einer Verbraucherbefragung veröffentlicht hat.

Hintergrund der Verbesserungen bei den echten Gruppenversicherungsverträgen ist eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der neu geschaffene § 7d VVG macht unter anderem Vorgaben zu Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen. Die Antworten zeigen, dass Versicherer die Vorgaben zu den Informationspflichten überwiegend umgesetzt haben.

Ein weiteres Untersuchungsergebnis zeigt Defizite im Zusammenhang mit dem Widerruf von Restschuldversicherungen. Verbraucher, die eine Restschuldversicherung abschließen, müssen eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut über das Widerrufsrecht belehrt werden. Auch das Produktinformationsblatt muss erneut zur Verfügung gestellt werden. Die Verbraucher erhalten die Dokumente vielfach mit einem begleitenden Schreiben (sog. „Welcome-Letter“). Die BaFin stellte fest, dass die „Welcome-Letter“ oftmals nicht verbraucherfreundlich gestaltet sind.

Die Untersuchung der Aufsicht zeigte auch die teilweise hohen Ablehnungsquoten der Versicherungsunternehmen auf. Die höchsten Ablehnungsquoten sind beim Risiko Arbeitslosigkeit zu finden. Die Ablehnungsquoten bei den Arbeitslosigkeitsversicherungen bewegen sich bei den echten Gruppenversicherungsverträgen überwiegend im Bereich von 35 Prozent bis 55 Prozent und betragen in der Spitze bei Einzelversicherungsverträgen bis zu 66 Prozent.

Keine marktweiten substanziellen Veränderungen stellte die BaFin dagegen bei den Provisionszahlungen fest. Wie bereits in der Marktuntersuchung 2017 festgestellt wurde, sind die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch.

Die von der BaFin in Auftrag gegebene Verbrauchererhebung durch das Marktforschungsinstitut OmniQuest Gesellschaft für Befragungsprojekte mbH im Jahr 2019 mit 1.000 Befragten ergab unter anderem, dass knapp mehr als die Hälfte der Verbraucher den Eindruck hatte, ohne den Abschluss einer Restschuldversicherung entweder kein Darlehen oder nur einen Kredit mit höheren Zinsen zu erhalten.

Der vollständige Bericht über die Marktuntersuchung ist online verfügbar. Die Ergebnisse der Verbraucherbefragung beinhalten auch viele Tipps für Verbraucher.

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