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Reservierungsfalle beim Immobilienkauf – Wenn Vorkasse zum teuren Verlust wird

OleksandrPidvalnyi (CC0), Pixabay
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Der Traum vom Eigenheim kann teuer werden: Immer häufiger melden sich Kaufinteressenten, die nach einer angeblichen Zuschlagserteilung für eine Immobilie zur Zahlung einer sogenannten Reservierungsgebühr aufgefordert wurden – und danach keinen Kontakt mehr zum angeblichen Makler herstellen können. Die Masche wirkt professionell: Inserate auf großen Plattformen, aufwendig gestaltete Webseiten und seriös wirkende E-Mails vermitteln Vertrauen. Doch das Geld ist meist weg, die Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen.

So läuft die Masche ab

Ein Objekt erscheint als attraktives Angebot in einem Inserat, oft mit realistischen Fotos und detaillierter Beschreibung. Interessenten erhalten schnell eine Nachricht, dass sie den Zuschlag bekommen hätten – unter der Bedingung, zuvor eine Reservierungsgebühr zu entrichten. Die Gebühr soll das Objekt „für den Käufer sichern“ und werde beim späteren Kaufpreis verrechnet. Nach der Überweisung brechen die angeblichen Vermittler den Kontakt ab: Telefonanschlüsse sind abgeschaltet, E-Mails unbeantwortet, die Website verschwindet oder wird verändert.

Warum die Falle so gut funktioniert

  • Professionelles Auftreten: Fake-Webseiten, gefälschte Dokumente und gestohlene Fotos erwecken Seriosität.

  • Druck und Dringlichkeit: Käufer werden unter Zeitdruck gesetzt („nur noch heute möglich“), was rationale Entscheidungen erschwert.

  • Vertrauensbildung: Hinweise auf Briefkastenfirmen, vermeintliche Auktionen oder angebliche Notartermine suggerieren rechtliche Absicherung.

Rechtliche Lage und Risiken

Reservierungsgebühren sind grundsätzlich rechtlich problematisch, wenn sie ohne notariell beurkundete Vereinbarung verlangt werden. Ein Immobilienkauf wird in Deutschland erst mit einem notariellen Kaufvertrag verbindlich – Zahlungen vor diesem Schritt sind in der Regel nicht sicher und können nicht eingefordert werden. Betrüger nutzen zudem häufig kurzlebige Kontoverbindungen und Auslandskonten, sodass Rückholmaßnahmen schwierig und oft erfolglos sind.

Was Ermittler und Verbraucherschützer sagen

Ermittlungsbehörden berichten, dass solche Fälle zunehmen und häufig grenzüberschreitend organisiert sind. Verbraucherschützer warnen, dass betroffene Käufer oft kaum rechtliche Ansprüche gegenüber anonymen oder nicht existierenden Anbietern durchsetzen können. Häufig bleiben nur finanzielle Verluste und ein großer Vertrauensbruch.

Praxistipps: So schützen Sie sich vor der Reservierungsfalle

  • Nie zahlen, bevor ein notarieller Kaufvertrag existiert. Vorauszahlungen ohne Notar sind riskant.

  • Prüfen Sie Makler und Anbieter: Handelsregistereintrag, vollständiges Impressum, USt-ID und lokale Adresse sind wichtig.

  • Misstrauen bei ungewöhnlichen Zahlungswünschen: Zahlungen auf Privatkonten oder ins Ausland sind ein Alarmzeichen.

  • Keine Eile: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Seriöse Vermittler geben Zeit für Prüfung und Rückfragen.

  • Dokumentation: Bewahren Sie alle E-Mails und Zahlungsbelege auf; sie sind für Anzeigen und zivilrechtliche Schritte wichtig.

  • Rat einholen: Bei Unsicherheit Verbraucherzentralen, Polizei oder einen Immobilienanwalt kontaktieren.

Fazit

Die Reservierungsgebühr-Masche trifft Menschen, die auf dem umkämpften Immobilienmarkt schnell handeln wollen. Die Kombination aus emotionaler Erwartung und professionellem Auftreten der Täter macht die Betrugsversuche gefährlich wirksam. Klar ist: Seriöse Immobiliengeschäfte laufen über den Notar – und nicht über Vorauszahlungen an unbekannte Konten. Wer diese Regel beachtet, reduziert das Risiko, Opfer einer perfiden Abzocke zu werden.

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