Kapitalmarktinsolvenzen der letzten Jahre zeigen ein ernüchterndes Bild: Für Anleger bzw. normalrangige Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) bewegen sich die Quoten typischerweise im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Hohe zweistellige oder gar substanzielle Rückflüsse sind die Ausnahme. Entscheidend ist dabei stets die Relation zwischen zur Tabelle festgestellten Forderungen und der tatsächlich realisierbaren Masse – nach Abzug von Masseverbindlichkeiten und Verfahrenskosten. Hierzu lassen sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ein paar Beispiele finden:
Bei den deutschen P&R-Gesellschaften wurden bislang Abschlagsverteilungen von rund 20–21,5 % erreicht (je nach Gesellschaft). Das ist im Marktvergleich bereits eine überdurchschnittliche Quote, allerdings handelt es sich nicht um eine Schlussverteilung; weitere, aber begrenzte Steigerungen sind möglich.
Im Fall Wirecard stehen angemeldete Forderungen im zweistelligen Milliardenbereich einer bislang deutlich geringeren realisierbaren Masse gegenüber. Rechnerisch ergibt sich daraus lediglich eine niedrige einstellige Prozentquote als theoretische Obergrenze. Eine Schlussquote existiert bislang nicht.
Bei PIM Gold wurde zunächst eine Abschlagszahlung von 7,5 % auf festgestellte Forderungen geleistet. Auch hier zeigt sich das typische Bild: erhebliche Differenz zwischen Anspruchsvolumen und verwertbarer Masse.
Im Komplex Future Business (FuBus, INFINUS-Skandal) lag eine erste dokumentierte Abschlagsverteilung bei rund 6 % der festgestellten Forderungen. Auch hier bewegen sich die Rückflüsse im üblichen Rahmen kapitalmarktrechtlicher Großverfahren. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Im INFINUS-Komplex gibt es aber auch einige Ausreißer, also kleinere Gesellschaften, bei welchen sogar mit einer eher niedrigen zweistelligen Quote gerechnet werden kann.
Als Fazit kann man wohl formulieren, dass sich ein Anleger schon freuen kann, wenn er aus einem Insolvenzverfahren um die 10 % seines Schadens ausgeglichen bekommt. Das aber kann Jahre dauern. Deswegen verfallen viele Geschädigte darauf, Vermittler, Organe und sonstige Dritte in Anspruch zu nehmen.
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