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Rechtsanwalt Tarkotta von Derra RECHTSANWÄLTE : Warum sagen Sie in einer Presseerklärung an uns nachweislich die Unwahrheit?

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Papier ist aus Holz, also muss man sich nicht wundern, wenn sich auch Papier manchmal wie ein Balken biegt. Das Gefühl hatten wir damals bereits bei der Presseerklärung, die uns Rechtsanwalt Tarkotta aus Dresden, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der MAS AG übersendet hat. Nur zum damaligen Zeitpunkt mussten wir den Vorgang erst mal so hinnehmen, denn etwas Anderes konnten wir Herrn Tarkotta nicht nachweisen.

Manchmal arbeitet die Zeit ja auch für uns. Genau das könnte hier der Fall sein, denn mittlerweile hat man uns in die Redaktion die Kaufverträge zwischen Rechtsanwalt Tarkotta und der Scholtz & Mittau GbR zugespielt. Als wir die gelesen haben, fiel uns nur ein Kommentar ein „da setzt die nieder“. Lesen wir den Kaufvertrag richtig und schauen uns die Presseerklärung genau an, dann stimmt da etwas nicht. Selbst bei weitester Auslegung der Presseerklärung haben wir die Einschätzung „Sie haben in der Presseerklärung wissentlich die Unwahrheit gesagt“. Wir wollen auch begründen warum. In dem uns vorliegenden Kaufvertrag zwischen Rechtsanwalt Terkotta und der Scholz GbR wird ausdrücklich der Kundenstamm der MAS AG verkauft; für einen Kaufpreis von 40.000,00 Euro. In der Presseerklärung, die man an uns übersendet hat, heisst es dazu

Zitat: Zum Verkauf standen mithin nicht der Kundenstamm sondern, die Geschäftsausstattung und immaterielle Vermögenswerte, wie entwickelte Software, Know How, Markenrechte sowie sonstige Geschäftsunterlagen. Zitat Ende

Sie sehr geehrter Herr Tarkotta schreiben das am 9. April 2014; Wochen nachdem Sie den Kaufvertrag mit der Scholtz- Mittau GbR im Februar abgeschlossen haben. Natürlich stellen sich jetzt viele Beteiligte, insbesondere die Gläubiger, die Frage „warum sagen Sie die Unwahrheit“ in diesem wichtigen Vorgang? Wir haben uns wochenlang um einen Termin bei Ihnen im Hause bemüht; bislang ohne jeglichen Erfolg. Wir haben Ihnen zudem weitere Kaufinteressenten benannt; damit der von Ihnen geprüft werden kann auf seine Reputation und seinen wirtschaftlichen Hintergrund. Sie haben es vorgezogen einen Kaufvertrag abzuschließen, der den Kaufpreis von 65.000 Euro zudem ratierlich über Jahre streckt. Unseren Informationen folgend hätte ein anderer Interessent (der Redaktion bekannt) den Kaufpreis sofort auf den Tisch gelegt – in BAR. Gestatten Sie uns die Frage „was hat Sie bewogen, diesen Vertrag in der Form mit den ehemaligen Vorständen der insolventen Gesellschaft zu vereinbaren, nicht mit dem anderen Interessenten zu reden und uns die Unwahrheit zu sagen?“. Dies Herr Tarkotta müssen Sie jetzt nicht nur uns erklären. In dem uns vorliegenden Kaufvertrag heißt es, dass es keine Nebenabreden gibt zwischen dem Insolvenzverwalter und der Scholz Mittau GbR, hoffen wir mal das dies zumindest stimmt.

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