Natürlich kennen unsere Stammleser den Namen Martin Großmann aus dem SGT-Gold-Skandalverfahren. Er war derjenige, der bestätigt hat, dass es in Italien Gold in der Raffinerie gibt. Großmann hatte sogar die Meneg bestätigt.
Nun hatten wir in einem neuen Bericht Martin Großmann in einem weiteren Zusammenhang erwähnt – und das gefiel Herrn Großmann offenbar nicht. Besonders störte ihn, dass wir seinen vollen Namen ausgeschrieben hatten. Martin Großmann ließ uns daraufhin abmahnen – allerdings in einer Form, bei der wir uns ernsthaft fragten: Hat dieser „Rechtsanwalt“ das Schreiben wirklich selbst verfasst?
Natürlich erhielt er dennoch eine qualifizierte Stellungnahme von unserem Rechtsanwalt, wie es sich gehört. Sein Anwalt versuchte anschließend, eine einstweilige Verfügung gegen unseren Artikel vor dem Landgericht Konstanz zu erwirken. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab und empfahl dem Antragsteller stattdessen, sich an Leipzig zu wenden, um die Zuständigkeit prüfen zu lassen.
Das tat er dann auch – allerdings zog er den Antrag schließlich zurück. Nun gut, auch das erleben wir häufiger. Klar ist: Wir verfügen immer über Unterlagen, die die Erlangung einer einstweiligen Verfügung nicht gerade einfach machen, denn natürlich arbeiten wir bei der Verbreitung von Informationen sorgfältig und nicht fahrlässig.
Jetzt bleibt abzuwarten, ob Martin Großmann tatsächlich die gesamten Verfahrenskosten übernimmt. Er möge uns verzeihen, dass wir daran gewisse Zweifel hegen.
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