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Rechtsanwalt Jürgen Pforr war auch Teilnehmer am BWF Prozess in Berlin am heutigen Tage

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Am heutigen Tage wurde der Strafprozess gegen die Initiatoren der BWF-Stiftung, durch die mehr als 6000 Goldanleger geschädigt worden sind, die sich wegen bandenmäßigen Betruges auf der Anklagebank verantworten müssen, am Strafgericht in Berlin Tiergarten unter dem Aktenzeichen 524 KLF 1/16 (STA 242 Js 347/12) fortgesetzt.

Für unsere Mandanten haben wir durch Rechtsanwalt H.-Jürgen Pforr den Verhandlungstermin wahrgenommen. Nach zweimaliger Verhandlungsunterbrechung zur Klärung strafprozessualer Fragen hat sodann einer der Hauptangeklagten, Herr Gerald Saik, seine prozessuale Erklärung durch Verlesung abgegeben.

Zu dem allseits erwarteten Paukenschlag und Informationen, wo weitere Anlegergelder verblieben oder Goldbestände gelagert seien, kam es aber nicht. Herr Saik monierte in Teilen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dahingehend, dass mehr Mittel vorhanden sein müssten als dortigerseits angegeben.

Es seien teilweise Auszahlungen an Anleger erfolgt und auch die zur Täuschung eingelagerten Golddummys haben wegen des Goldüberzuges dieser Barren einen Wert von 120.000,00 Euro, welcher durch die Staatsanwaltschaft unberücksichtigt blieb. Zur Auffindung weiterer Werte konnte er nur unwesentlich beitragen. Er sieht sich zwar als Täter, aber gleichzeitig auch als Opfer.

Die Geschäftsidee habe er unter anderem mit Herrn B. und Herrn Over entwickelt, analog des Modells Taurus.  Er habe an den Erfolg geglaubt und sei auch von verschiedenen Beratern darin und den potentiellen Erfolgsaussichten bestärkt worden.

Auf Ursachen für das Scheitern, etwa durch hohe Provisionen, durch Misserfolg des Handelns mit Gold und ungenügende Kontrolle usw., ging er nur am Rande ein.

Die wesentliche Ursache sieht er darin, dass er durch Herrn Nikolaos Papakostas und dessen Firma Yamamoto Industries getäuscht wurde, sowohl über die fehlende wirtschaftliche Wertigkeit dieser Firma als auch über angeblich ertragreiche Goldaufkommen aus Schürfrechten an einer Goldmine in Südamerika.

Er räumte ein, dass er Rechnungen gefälscht und Lieferscheine erstellt habe sowie an der Beschaffung der Dummys beteiligt war, als versprochene Goldlieferungen ausblieben bzw. auf 2017 verschoben werden sollten.

Durch die Rückabwicklungsverfügung der BaFin konnte der wahre Sachverhalt nicht weiter verschleiert werden und die Katastrophe wurde den Anlegern offenbart.

Es ist zu konstatieren, dass durch die Staatsanwaltschaft und nunmehr das Gericht noch erheblicher Aufwand notwendig sein wird, um das gesamte Geflecht der handelnden Personen und Beteiligungen an der Schadensverursachung zu entwirren, um den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten.

 

Wir werden Sie weiter informieren.

Pforr Rechttsanwälte und Kollegen

durch:

H.- Jürgen Pforr

Rechtsanwalt

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