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Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost – was für ein Rechtsanwalt – Seufz

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
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Unsere Stammleser wissen, dass wir ein besonderes Verhältnis zu dem genannten Rechtsanwalt aus der Kanzlei BrostClassen aus Köln haben. Dr. Brost hält sich aus unserer Sicht in so manchem Schreiben an ein Gericht, wenn wir uns rechtlich streiten, nicht an das Sachlichkeitsgebot, was eigentlich für jeden guten Rechtsanwalt zu seinem Job gehören sollte.

Nun haben wir seit geraumer Zeit einen Streit mit einem Mandanten der Kanzlei BrostClassen. In diesem Vorgang hat Dr. Brost Etappensiege erreicht und wir ebenfalls. Nun aber ist Dr. Brost zum OLG Köln gegangen, um dort sein Glück zu versuchen. Kann er keine Frage. Das OLG Köln hat nun einen Hinweisbeschluss erlassen, dass die EV möglicherweise dort berechtigt sein könnte und „nach einer Vergleichsmöglichkeit“ gefragt, wenn wir das richtig verstanden haben.

Dem würde Dr. Brost dann zustimmen, wenn wir eine „Menge von Artikeln löschen würden“, die er dann in einem Schreiben, was möglicherweise rückdatiert wurde, warum auch immer, auch aufführt. Wir haben Dr. Lucas Brost dazu angeschrieben, aber leider keine Rückantwort bekommen.

Was uns aber dann auch aufgefallen ist, Dr. Lucas Brost will nicht nur Auxilium Artikel gelöscht haben, sondern auch Artikel, die ihn betreffen, aber mit dem Vorgang Auxilium nichts zu tun haben. Mit Verlaub, sehr geehrter Herr Dr. Brost, das finden wir dann doch „anrüchig“, denn eigentlich lassen Sie doch hier von einem Mandanten für sich „Kohlen aus dem Feuer holen“, zumindest ist das unsere Meinung. Ob der Mandant Auxilium das weiss, das wissen wir nicht.

In dem Artikel geht es um Sven Donhuysen (heute Sven Kaufmann), einem Mandanten von Dr. Lucas Brost. Hier hatten wir einen 70 % Sieg errungen vor dem Landgericht Leipzig. Dr. Brost hatte es sich aber nicht nehmen lassen, einen 30 % Teilerfolg als „seinen Sieg darzustellen“. Unsere Meinung dazu haben wir dann in dem Artikel ausgedrückt.

Wir sind aber auch gerade dabei herauszufinden, warum Dr. Brost möglicherweise vor das OLG Köln und nicht das OLG Düsseldorf, wo alle anderen gerichtlichen Verfahren in Sachen Auxilium bis heute stattgefunden haben, gegangen ist. Ein User hat uns da auf einen möglichen personellen Grund hingewiesen. Wir hoffen trotzdem auf ein faires Verfahren.

Lassen Sie uns aber auch sagen, sehr geehrter Herr Dr. Brost, natürlich stehen wir auch Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, um Ihr persönliches Problem mit uns zu lösen. Sie müssen nur den Hörer in die Hand nehmen. In Leipzig gibts schon Telefon, versprochen.

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