Startseite Allgemeines Rechtsanwalt Daniel Blazek zur BaFin-Integritätsverordnung (BIV), in dem erklärt wird, was diese Verordnung in der Praxis bedeutet:
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Rechtsanwalt Daniel Blazek zur BaFin-Integritätsverordnung (BIV), in dem erklärt wird, was diese Verordnung in der Praxis bedeutet:

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Wanise Gordon:
Herr Blazek, seit dem 1. April 2025 gilt die neue BaFin-Integritätsverordnung. Was ist das Ziel dieser neuen Regeln?

Daniel Blazek:
Ziel ist es, das Vertrauen in die Arbeit der BaFin – also der Finanzaufsicht – zu stärken. Die Menschen sollen sicher sein können, dass die BaFin unabhängig arbeitet. Deshalb dürfen die Beschäftigten dort keine Geschäfte machen, bei denen es zu einem Interessenkonflikt kommen könnte. Also: kein Geld mit Informationen verdienen, die sie bei der Arbeit bekommen.

Wanise:
Was heißt das konkret für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BaFin?

Blazek:
Sie dürfen keine privaten Finanzgeschäfte in bestimmten Kryptowährungen machen. Zum Beispiel sind Käufe von Coins verboten, die von Firmen außerhalb der EU herausgegeben werden – oder bei denen es gar keinen zentralen Herausgeber gibt. Auch Kryptowährungen aus Russland sind tabu. Das gilt auch für Fonds, die vor allem in solche Werte investieren.

Wanise:
Warum diese Einschränkungen?

Blazek:
Weil Beschäftigte der BaFin oft Zugang zu vertraulichen Informationen haben. Zum Beispiel wissen sie vielleicht schon früher, dass ein bestimmtes Unternehmen Probleme hat – bevor es öffentlich wird. Wenn sie dann schnell verkaufen, wäre das unfair gegenüber anderen Anlegern.

Wanise:
Gibt es Ausnahmen von diesen Verboten?

Blazek:
Ja, einige Ausnahmen sind erlaubt. Zum Beispiel kann man sogenannte „E-Geld-Token“ nutzen – also digitale Zahlungsmittel wie bei Apps. Auch wenn jemand sein Geld von einem professionellen Finanzverwalter managen lässt, darf er bestimmte Geschäfte machen, wenn alles korrekt gemeldet ist. Aber: Man darf auf keinen Fall während der Arbeitszeit mit solchen Anlagen handeln – auch nicht mit BaFin-Computer oder -Handy.

Wanise:
Was ist mit kurzfristigem Kauf und Verkauf – also Spekulation?

Blazek:
Das ist nur mit Genehmigung erlaubt. Wer zum Beispiel innerhalb von 90 Tagen etwas kauft und wieder verkauft, braucht dafür eine gute Begründung und muss die Erlaubnis einholen. Etwa wenn er große Verluste verhindern will. Auch dafür gibt es klare Regeln.

Wanise:
Wie steht es mit Transparenz? Müssen Mitarbeiter ihre Geschäfte offenlegen?

Blazek:
Ja, ganz wichtig. Jeder, der bei der BaFin arbeitet, muss angeben, welche Kryptowährungen oder Wertpapiere er besitzt. Auch wenn er für jemand anderen handeln darf – also zum Beispiel eine Vollmacht für ein Familienkonto hat – muss das gemeldet werden. Das schützt davor, dass jemand Geschäfte „versteckt“.

Wanise:
Und wenn jemand doch schon etwas besitzt, das nun verboten ist?

Blazek:
Dann darf er es nur mit Genehmigung verkaufen – und nur, wenn kein Verdacht besteht, dass er dabei Insiderwissen nutzt. Die Vorgesetzten prüfen das.

Wanise:
Was passiert bei Erbschaften oder Schenkungen?

Blazek:
Auch das muss gemeldet werden – wenn dadurch ein Interessenkonflikt entstehen könnte. Zum Beispiel, wenn man plötzlich Anteile an einer Bank bekommt, die man bei der BaFin überwachen müsste.

Wanise:
Zum Schluss: Warum ist das alles so wichtig?

Blazek:
Weil es um Fairness und Vertrauen geht. Wenn die Finanzaufsicht über Banken, Börsen und Kryptodienste wacht, darf niemand den Eindruck haben, dass dort Insider eigene Vorteile nutzen. Diese Regeln sollen zeigen: Die BaFin handelt streng, unabhängig – und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.

Wanise:
Vielen Dank, Herr Blazek, für die klare Einordnung!

Blazek:
Sehr gerne!

 

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