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Recht Israels

jorono (CC0), Pixabay
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Die EU-Staaten haben die Souveränität Israels und sein Recht auf Selbstverteidigung bekräftigt, gleichzeitig aber auch die strikte Einhaltung des Völkerrechts und humanitären Normen gefordert. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonten die Führer der 27 EU-Mitgliedsstaaten, dass Israel das Recht hat, sich gegen „gewalttätige und wahllose Angriffe“ von Gruppen wie der Hamas, im Einklang mit internationalen humanitären Gesetzen, zu verteidigen.

Gleichzeitig wurde der Ruf laut, humanitäre Notfallhilfe für die Bevölkerung im Gazastreifen sicherzustellen. Die EU hat ihre Bereitschaft bekräftigt, die Zivilbevölkerung in den palästinensischen Gebieten zu unterstützen, betonte jedoch, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Hilfe nicht von terroristischen Organisationen zweckentfremdet wird. Es ist von äußerster Wichtigkeit, eine Ausweitung der Konflikte in der Region zu verhindern und auf eine friedliche und nachhaltige Lösung der Krise hinzuwirken. Die Führungskräfte der EU betonten das kollektive Bestreben, den Friedensprozess im Nahen Osten zu unterstützen und zur Deeskalation und Wiederherstellung des Friedens in der Region beizutragen.

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