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Recht auf Vollzeit gefordert

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Beschäftigte in Teilzeit sollen einen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeitarbeit bekommen. Zumindest wenn es nach Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) geht. „Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit“, so Schröder gegenüber Zeitungen der WAZ-Gruppe. Teilzeit darf ihrer Meinung nach keine „Einbahnstraße“ sein, sondern lediglich „eine Phase des Lebens“ darstellen. Seit über 10 Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, aber keinen einklagbaren Anspruch auf Wiederaufstockung, bemängelte die Ministerin.

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