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Rechnungshof Sachsen-Anhalt bemängelt unzureichende Lagerung von Beweismitteln bei der Polizei

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In Sachsen-Anhalt hat der Landesrechnungshof erhebliche Defizite in Bezug auf die Aufbewahrung von Beweismitteln bei der Polizei festgestellt. Den Angaben zufolge wurden Asservate teilweise in Duschräumen mit improvisierten Regalböden, in feuchten Kellerräumen und ungesicherten Garagen gelagert. Darüber hinaus waren Drogen unzureichend verpackt und beschriftet. Die Prüfer stießen sogar auf eine Maschinenpistole, die gemäß den Akten längst hätte vernichtet werden müssen. Der Rechnungshof mahnt eine zentrale Steuerung sowie verbesserte Kontrollmechanismen an.

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