Startseite Vorsicht BAFIN Readcrest Capital AG: BaFin setzt Geldbußen fest
BAFIN

Readcrest Capital AG: BaFin setzt Geldbußen fest

angelolucas (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 25. Februar 2022 Geldbußen in Höhe von 22.000 Euro gegen die Readcrest Capital AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 37v Absatz 1 Satz 2 und § 26a Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde.

Die Readcrest Capital AG hatte keine Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 37v Absatz 2 WpHG alte Fassung genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Die Readcrest Capital AG hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...