Zwei Beamte der Polizei Osnabrück, die über Jahre hinweg rassistische Nachrichten und Bilder ausgetauscht hatten, werden nicht aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am Donnerstag.
Die Polizeidirektion Osnabrück hatte die Urteile der Vorinstanzen angefochten, um eine Entlassung der betroffenen 49- und 61-jährigen Polizisten zu erreichen. Das OVG bestätigte jedoch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Landgerichts Osnabrück, die eine Entfernung aus dem Dienst abgelehnt hatten. Gleichzeitig verschärfte das Gericht die Sanktionen: Ein Beamter wird um einen, der andere um zwei Dienstgrade herabgestuft. In der ersten Instanz war nur eine vorübergehende Gehaltskürzung beziehungsweise eine Herabstufung um einen Dienstgrad verhängt worden. Das aktuelle Urteil ist rechtskräftig; eine Berufung ist nicht mehr möglich.
Nach Auffassung der Lüneburger Richter haben die Polizisten mit dem Versand der Nachrichten gegen ihre Dienstpflichten verstoßen. Es gebe jedoch kein Anzeichen für eine verfassungsfeindliche Gesinnung. Das Gericht stellte ein „Restvertrauen“ in die künftige gesetzestreue Amtsausübung der Beamten fest und entschied daher gegen eine Entlassung. Die Polizeidirektion Osnabrück kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und umzusetzen.
Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Seit 2015 sollen sich die beiden Beamten wiederholt Bilder und Videos mit rassistischen Inhalten geschickt haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurden sie von der Polizeidirektion suspendiert und ihre Bezüge gekürzt. Ziel der Polizeiführung war es, sie dauerhaft aus dem Dienst zu entfernen – ein Vorgehen, das in der Öffentlichkeit weitgehend auf Zustimmung stieß. Vor Gericht allerdings fehlte der Nachweis einer rechtsextremen Gesinnung, was maßgeblich zur Entscheidung beitrug.
In Niedersachsen wird derzeit gegen 15 Polizeibeamte wegen ähnlicher Verdachtsfälle ermittelt, bundesweit sind es rund 400.
Kommentar hinterlassen