Startseite Vorsicht BAFIN Raiffeisenbank Raisting eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
BAFIN

Raiffeisenbank Raisting eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Raiffeisenbank Raisting eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Die BaFin hat am 13. Juni 2022 gegenüber der Raiffeisenbank Raisting eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.

Grund für diese Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in den geprüften Bereichen derzeit nicht gegeben ist.

Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 10 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Der Bescheid ist seit dem 18. Juli 2022 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b Abs. 1 KWG.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...