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Punktsieg

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Die jüngste Werbekampagne von 1&1 ist irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Der zu United Internet gehörende Telekommunikationsanbieter hatte mit seiner Auszeichnung bei einem der wichtigsten Netztester geworben. Doch die in der Werbung verwendete Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ ist laut Urteil der Kölner Richter nicht zulässig. Dagegen hatte Wettbewerberin Telekom Deutschland eine Einstweilige Verfügung beantragt. Nachdem das Landgericht Köln diese abgewiesen hatte, wurde die Verfügung nun erstmals vom OLG erlassen.

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