Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat angeordnet, dass die PSD Bank Koblenz eG künftig zusätzliche Eigenmittel vorhalten muss. Hintergrund ist die besondere Geschäftssituation des Instituts, die mit erhöhten Risiken verbunden ist.
Anpassung an verändertes Zinsumfeld
Die PSD Bank Koblenz eG sieht sich gezwungen, ihr bisheriges Geschäftsmodell an das nachhaltig veränderte Zinsumfeld anzupassen. Der dazu erforderliche Umstrukturierungsprozess bringt Risiken mit sich, die über die in der europäischen Eigenmittelverordnung (CRR) definierten Standard-Risikokomponenten hinausgehen.
BaFin nutzt gesetzliche Handhabe
Um solchen besonderen Situationen Rechnung zu tragen, kann die BaFin nach § 10 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) zusätzliche Kapitalanforderungen festlegen. Mit dieser Maßnahme sollen die mit der Umstrukturierung verbundenen Risiken begrenzt und die Stabilität der Bank gestärkt werden.
Enge Begleitung des Prozesses
Die BaFin betont, dass der Transformationsprozess bereits eingeleitet wurde und durch die Aufsicht eng begleitet wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die PSD Bank Koblenz eG die Herausforderungen des Zinsumfeldes bewältigt und ihre Geschäftstätigkeit langfristig auf sichere Füße stellt.
Bestandskraft und Veröffentlichung
Der Bescheid der BaFin ist seit dem 12. September 2025 rechtskräftig.
Die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach den Vorgaben von § 60b Absatz 1 KWG, um Transparenz für Marktteilnehmer und Öffentlichkeit sicherzustellen.
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