Startseite Allgemeines Prozesskostenhilfe für Kriminelle?
Allgemeines

Prozesskostenhilfe für Kriminelle?

Teilen

Auch diese Frage hat man uns im Zusammenhang mit dem Hamburger Pfandhausskandal gestellt. Grundsätzlich hat JEDER in Deutschland ein Recht auf eine angemessene rechtliche Beratung und Verteidigung. Das wird auch hier so sein, heißt, auch wer privatinsolvent ist, wird einen Verteidiger gestellt bekommen. Dafür muss er dann seine Vermögensverhältnisse offenlegen gegenüber dem Gericht. Das entscheidet dann über den Antrag an Hand der eingereichten Unterlagen. Das gilt auch für den Strafprozess.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

IM NAMEN DER SAALTERRITORIALITÄT Otto Wels dreht sich im Sitzungssaal – oder: Die SPD bleibt sitzen, die AfD muss stehen

Karlsruhe, 27. Januar 2026 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute gesprochen...

Allgemeines

Demokratie to go – bitte einmal mit Richter, ohne Bürger

Irgendwie läuft da gerade etwas schief in Deutschland. Nicht spektakulär schief wie...

Allgemeines

Leipzig:Der grüne Stadtbaudezernent will bestellen, der Investor soll bezahlen – auch wenn er dabei pleitegeht

Herr Dienberg, ist Insolvenz jetzt Stadtteilentwicklung? Man stelle sich Folgendes vor: Sie...