Startseite Allgemeines Prozesskostenfinanzierung ab 10TDE Streitwert
Allgemeines

Prozesskostenfinanzierung ab 10TDE Streitwert

Shutterbug75 (CC0), Pixabay
Teilen

Vor einigen Wochen trat ein Prozessfinanzierer an uns heran, um einmal mit uns darüber zu diskutieren, in welcher Form das Angebot möglicherweise für Anleger interessant sein könnte, die unsere Internetblogs lesen.

Natürlich kennen wir das Thema „Prozessfinanzierung“ seit Jahren, aber die meisten Prozessfinanzierer wollen nur Fälle ab 50 TDE und dann im Erfolgsfall bis zu 50 % des erstrittenen Erlöses.

Für uns nicht empfehlenswert, da die meisten unserer Leser keine 50TDE investiert hatten und haben. Nun hat uns der demnächst auf dem Markt erscheinende Prozessfinanzierer mitgeteilt, dass er bereits ab einem Streitwert von 10 TDE eine Übernahme der Kosten prüfe. Auch bei dem Erfolgshonorar sei man dann eher bescheiden, denn das richte sich nach der Höhe des Streitwertes und erreiche dann maximal 35 %. Das klang für uns vernünftig.

Unterhalten haben wir uns auch mit einem Geschäftsführer der Gesellschaft über seine Motivation, sich an die Spitze des Unternehmens zu stellen:

Seit Jahren habe ich mit geprellten Anlegern zu tun gehabt, denn ich engagiere mich in Interessengemeinschaften, die sich darum kümmern, dass nicht alles Geld verloren geht.

Oft bedarf dies aber juristischer Hilfe und die ist in Deutschland teuer und natürlich immer mit dem Risiko verbunden, dass man einen Prozess auch verlieren kann. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, die solche „Schäden von den Prozesskosten her“ abdeckt, der kann sich einen Rechtsanwalt suchen und abwarten, was dann beim Prozess herauskommt.

Was aber ist mit den Anlegern, die eben keine Rechtschutzversicherung haben? Sie müssen entweder das Prozessrisiko selbst tragen oder den entstandenen Schaden abschreiben.

Lange Jahre habe ich nach einer Lösung gesucht und keine gefunden, also bleibt eben nur übrig, einen eigenen Prozesskostenfinanzierer zu gründen, um den Menschen zu helfen, die sonst ihr Geld abschreiben müssten.

Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt alle Kosten, trägt also das gesamte Risiko. Nur im Erfolgsfall bekommen wir einen vorher festgelegten Prozentsatz an Beteiligung an dem Kapital, was wir für Sie zurück erkämpfen. Bedenken Sie bitte, hätten wir den Prozess nicht auf unser Risiko hin für Sie geführt, dann würden sie heute mit 100 % Verlust zurückbleiben.

Zitat Ende

Sobald die Gesellschaft nun an den Start geht, werden wir natürlich erneut berichten.

 

 

 

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:AleMar Mobil GmbH

IN 1176/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. AleMar Mobil...

Allgemeines

Insolvenz:Greenbox Mobile Energy GmbH

3604 IN 11324/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Greenbox...

Allgemeines

Life Forestry Switzerland AG das Interview mit Jens Reim

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Eigentum an Bäumen in Costa Rica und...

Allgemeines

Zensur à la CBS? „60 Minutes“ wirft Trump-Knast-Story spontan in den Papierkorb – Journalisten drohen mit Kündigung (und Nervenzusammenbruch)

Drama bei CBS: Die traditionsreiche Nachrichtensendung „60 Minutes“ hat am Wochenende eine...