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Für Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy scheint ein Prozess wegen illegaler Wahlkampffinanzierung unausweichlich zu werden. Das französische Verfassungsrat wies nach eigenen Angaben heute eine Beschwerde Sarkozys gegen die Klage ab. Der Rat entschied, dass der Prozess gegen den 64-Jährigen gerechtfertigt ist.

Als Begründung wurde angegeben, dass Sarkozy möglicherweise gegen die Rechtschaffenheit verstoßen habe, die von einem Kandidaten oder einem gewählten Amtsträger zu erwarten sei. Er soll bei seiner erfolglosen Wiederwahlkampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um gut 20 Millionen Euro überschritten haben.

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