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Private Krankenversicherung: Wie Sie Beitragskosten senken können

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Wegen des teilweisen Verlusts der Altersrückstellungen scheuen viele privat Versicherte den Wechsel zu anderen privaten Anbietern. Auch ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Jahresbruttogehalt des Versicherten 49.500 Euro im Jahr 2011 und 50.850 Euro im Jahr 2012 nicht überschreitet.

Beste Möglichkeit: Tarifwechsel innerhalb der Versicherung
Privat Versicherte haben jedoch das Recht, in andere Tarife ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, unter Anrechnung der aus ihrem ursprünglichen Vertrag erworbenen Rechte und Altersrückstellungen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Häufig sind sogenannte Neutarife sogar kostengünstiger als Alttarife. Nur wenn die Leistungen im neuen Zieltarif höher oder umfassender sind als der bisherige Tarif, kann die Versicherung für die Mehrleistungen einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. In diesem Fall kann der Versicherte die Vereinbarung eines Risikozuschlages dadurch abwenden, dass er hinsichtlich dieser Mehrleistungen einen Leistungsausschluss vereinbart.

Option: Selbstbehalt
Auch durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts oder der Erhöhung eines bereits bestehenden Selbstbehalts kann der monatliche PKV-Beitrag gesenkt werden. Allerdings kann ein Selbstbehalt nicht rückgängig gemacht werden, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Um Tarife mit und ohne Selbstbehalt vergleichen zu können, sollte der jährliche Selbstbehalt durch zwölf Monate geteilt werden und zum monatlichen PKV-Beitrag addiert werden.

Wechsel in den Basistarif
Wurde die bestehende private Krankenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen, können Sie in den Basistarif wechseln (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 Versicherungsvertragsgesetz). Ein Wechsel in den Basistarif bei vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen ist möglich, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder Sie finanziell hilfsbedürftigkeit werden. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der hierfür zu zahlende Beitrag ist maximal so hoch wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Quelle:BMELV

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