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Für manche privat Krankenversicherten endet das Jahr wieder in Schrecken: wegen neuerlich happiger Beitragserhöhungen. So drastisch fallen die Forderungen einiger Gesellschaften aus, dass sie manchen Rentner im nächsten Jahr zum Sozialhilfeempfänger machen können. Die Verbraucherzentrale zeigt Wege, den Beitrag zu senken und hilft mit einem Musterbrief.

Tricks von Versicherern

Im Gesetz steht: Der Tarif kann gewechselt werden. In der Realität versuchen einige Versicherer, ihre Kunden davon abzuhalten, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. So hat zum Beispiel die Allianz beim Tarifwechsel einen allgemeinen Zuschlag erheben wollen. Bis hin zum Bundesverwaltungsgericht hat die Gesellschaft deswegen geklagt. Vergeblich. Andere Versicherer haben ihren Kunden lediglich angeboten, vom bisherigen Tarif in den in ihrem Fall noch teureren „Basistarif“ zu wechseln. Dieser Tarif bietet jedoch wesentlich schlechtere Leistungen. Sie entsprechen dem Schutz durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Wie schlimm es privat Krankenversicherte finanziell treffen kann, zeigt das Beispiel eines 57-Jährigen, der im nächsten Jahr jeden Monat 140 Euro mehr zahlen soll: statt 749 Euro künftig 889 Euro. Von einer Frau verlangt eine Versicherung 40 Prozent mehr. Zusammen mit dem Beitrag des Mannes kommt das Ehepaar künftig auf 1030 Euro im Monat – und muss sich an der Bezahlung der Arztrechnungen trotzdem noch mit 1200 Euro jährlich selbst beteiligen.

Vor allem in den so genannten „geschlossenen“ Tarifen schießen die Beiträge oft in ungeahnte Höhen. Sind in solchen Tarifen nur noch Ältere mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert, steigen die Beiträge häufig so stark, dass die Versicherten sie kaum mehr bezahlen können. Spätestens bei Eintritt in den Ruhestand wird dies zu einer Existenz bedrohenden Situation.

Vorsicht vor problematischen Angeboten

In dieser Lage scheinen manche Angebote attraktiv. So bieten Vermittler im Internet verschiedentlich an, gegen ein (fürstliches) Honorar zur Beitragsersparnis zu verhelfen. Die Verbraucherzentrale rät bei solchen Offerten zu größter Skepsis. Denn es gibt Fälle, bei denen der Vermittler lediglich komplette Leistungsvereinbarungen aus dem Vertrag hat streichen lassen und für die damit verbundene angebliche Beitragsersparnis auch noch ein Honorar verlangt hat.

Manche Versicherer locken, den derzeitigen Vertrag zu kündigen und in den Vollkostentarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Darauf sollte man sich ab einem Alter von mehr als 40 Jahren ohne neutrale Beratung auf keinen Fall einlassen. Denn einerseits kann der neue Versicherer Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag belegen oder vollständig ausschließen. Schon der ärztlich diagnostizierte Verdacht auf bestimmte Erkrankungen kann dazu ausreichen. Andererseits rät die Verbraucherzentrale von diesem Schritt ab, weil nach derzeitigem Recht die vom jetzigen Versicherer gebildeten Rücklagen zur Beitragsentlastung im Alter nicht auf die neue Gesellschaft übertragen werden können.

Quelle:VBZ Berlin

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