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primecryptocapital.com: BaFin ermittelt gegen Online-Handelsplattform

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Online-Handelsplattform primecryptocapital.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite primecryptocapital.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Anderweitige Angaben zu dem Geschäftssitz lassen sich dort ebenso wenig entnehmen. Den Geschäftsbedingungen zufolge soll estnisches Recht Anwendung finden. Der Anbieter bezeichnet sich auf der Homepage selbst teilweise als „PrimecryptoCapital“, teilweise als „BancDeLuxembourg“. In den Geschäftsbedingungen wird darauf verwiesen, dass die „Banc de PrimecryptoCapital (…) unter dem Dach der Tradestone Ltd. mit der Lizenznummer 331/17 betrieben“ werde.

Der BaFin liegen keine Hinweise auf eine tatsächliche Zusammenarbeit der Plattform mit dem von der zypriotischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) lizenzierten Unternehmen Tradestone Ltd., Limassol, vor.

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