Startseite Allgemeines Prämiensparverträge – BaFin begrüßt BGH-Entscheidung
Allgemeines

Prämiensparverträge – BaFin begrüßt BGH-Entscheidung

janjf93 (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht in der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Prämiensparverträgen einen wichtigen Schritt in Richtung eines stärkeren Verbraucherschutzes. Der BGH hat am 6. Oktober 2021 entschieden, dass Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen unwirksam sind, die Kreditinstituten bei der Verzinsung von Spareinlagen ein uneingeschränktes Ermessen einräumen. Er bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung zu langfristigen Sparverträgen.

Der BGH spricht sich deutlich für eine monatliche Zinsanpassung nach der Verhältnismethode aus. Bei dieser Methode wird der anfängliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beibehalten. Offengeblieben ist, welchen konkreten Referenzzins Kreditinstitute bei der Zinsanpassung zugrunde legen müssen. Hierzu hat der BGH entschieden, dass für die Höhe der variablen Verzinsung für langfristige Spareinlagen ein maßgebender Referenzzinssatz zu bestimmen ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden, das nun wieder zuständig ist, muss festlegen, welcher Referenzzinssatz geeignet ist. In Betracht kommt hierfür laut BGH ein Zinssatz für langfristige Spareinlagen, den die Deutsche Bundesbank erhebt und monatlich veröffentlicht.

Die BaFin hatte die Kreditinstitute am 21. Juni 2021 per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt. 1.156 Kreditinstitute legten dagegen Widerspruch ein.

Weiterer Ablauf Widerspruchsverfahren

Welche Auswirkungen das BGH-Urteil auf die Widerspruchsverfahren hat, wird die BaFin nun im Einzelnen prüfen. Die Aufsicht plant aus verfahrensökonomischen Gründen, über einzelne Widersprüche vorrangig zu entscheiden, um anschließend verwaltungsgerichtliche Musterverfahren zu führen. Sobald hierzu abschließende rechtskräftige Entscheidungen vorliegen, wird die BaFin die übrigen Widerspruchsverfahren auf Basis der Rechtsprechung in den Musterverfahren abschließen. Bis zum Abschluss der Widerspruchsverfahren müssen die Kreditinstitute, die Widerspruch eingelegt haben, die Allgemeinverfügung noch nicht erfüllen. Die BaFin rät betroffenen Prämiensparerinnen und -sparern, sich darüber zu informieren, wie sie sich vor einer Verjährung ihrer Ansprüche schützen können. Rechtliche Beratung erhalten sie bei Verbraucherzentralen und Rechtsanwälten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FBI durchsucht Wohnung von „Washington Post“-Reporterin – Sorge um Pressefreiheit wächst

Die Durchsuchung der Wohnung einer renommierten Reporterin der Washington Post durch das...

Allgemeines

Iran droht Demonstrierenden mit harter Bestrafung – Trump warnt vor Hinrichtungen

Während die iranische Regierung ihren brutalen Kurs gegen Demonstrierende verschärft, droht sie...

Allgemeines

Menschen mit Charakter

Ein Zeichen der Integrität: Rücktritte in Minnesota zeigen, dass Charakter in Amerika...

Allgemeines

US-Justizministerium lehnt Untersuchung nach tödlichem ICE-Schuss in Minneapolis ab

Das US-Justizministerium hat erklärt, keine Ermittlungen zum tödlichen Schuss auf die 37-jährige...