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Die BaFin hat am 7. Dezember 2018 eine Geldbuße in Höhe von 1,1 Millionen Euro gegen die DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 25a Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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