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Polens Umbau geht weiter

jorono (CC0), Pixabay
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Das polnische Parlament hat nach einem politischen Machtwechsel die von der vorherigen PiS-Regierung durchgeführten Reformen des Landesjustizrats als verfassungswidrig deklariert. In einer kürzlich verabschiedeten Resolution wurde festgestellt, dass die Entscheidungen zur Ernennung von Richtern in den Jahren 2018, 2021 und 2022 einen gravierenden Verstoß gegen die polnische Verfassung darstellten.

Diese Justizreformen hatten zuvor zu erheblichen Spannungen zwischen Polen und der Europäischen Union geführt, wobei Brüssel mehrere Klagen gegen Polen vor dem Europäischen Gerichtshof einreichte und milliardenschwere Pandemiehilfen blockierte. Die neue proeuropäische Regierung unter Donald Tusk, die seit einer Woche im Amt ist, hat bereits ihre Absicht bekundet, die umstrittenen Reformen der PiS-Regierung rückgängig zu machen.

Ein Kernpunkt des Konflikts mit der EU war die Änderung in der Zusammensetzung des Landesjustizrates durch die PiS im Jahr 2018. Dabei wurde die Ernennung der Mehrheit der Mitglieder vom Parlament übernommen, was bisher von anderen Richtern gehandhabt wurde. Der EuGH äußerte Bedenken, dass diese Änderung die Unabhängigkeit des Landesjustizrates beeinträchtigen könnte. Die jüngste Entscheidung des polnischen Parlaments kann somit als ein Schritt in Richtung Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz in Polen angesehen werden.

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