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Polen und Europa

niepodaje (CC0), Pixabay
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Das Verfassungsgericht in Polen hat eine Entscheidung zu der Frage, ob das polnische Grundgesetz über EU-Recht steht, erneut vertagt. Die heute aufgenommene Sitzung solle am 7. Oktober fortgeführt werden, sagte die Gerichtspräsidentin Julia Przylebska in Warschau.

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte die Verfassungsrichter gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen. Darin hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen. Das gelte selbst dann, wenn es sich um Verfassungsrecht handle.

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Die Vorsitzende Julia Przylebska ist eine enge Vertraute des PiS-Chefs Jaroslaw Kaczynski.

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