Europa

Polen und Europa

niepodaje (CC0), Pixabay
Teilen

Das Verfassungsgericht in Polen hat eine Entscheidung zu der Frage, ob das polnische Grundgesetz über EU-Recht steht, erneut vertagt. Die heute aufgenommene Sitzung solle am 7. Oktober fortgeführt werden, sagte die Gerichtspräsidentin Julia Przylebska in Warschau.

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte die Verfassungsrichter gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen. Darin hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen. Das gelte selbst dann, wenn es sich um Verfassungsrecht handle.

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Die Vorsitzende Julia Przylebska ist eine enge Vertraute des PiS-Chefs Jaroslaw Kaczynski.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Europa

Leseschwäche in Österreich nimmt zu – Soziale Herkunft als entscheidender Faktor

Fast ein Drittel der Erwachsenen in Österreich hat Schwierigkeiten beim Lesen –...

Europa

Österreich: Vermisstenfall endet tragisch – Leiche in Slowenien gefunden

Im Fall der seit dem 23. November vermissten Grazerin ist die Polizei...

Europa

EU-Parlament drängt auf strengeres Mindestalter für soziale Medien

Das Europäische Parlament hat sich mit deutlicher Mehrheit für ein verbindliches Mindestalter...

Europa

Rätsel um Todesfälle in Istanbul: Ermittler nehmen weiteren Verdächtigen fest

Nach dem Tod einer Hamburger Mutter und ihrer beiden kleinen Kinder im...