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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

MIH83 (CC0), Pixabay
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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Bekanntmachung
gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung
8. Ergänzung zur Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen BfS 01/​16 V RöV

Vom 2. Juli 2025

Gemäß den §§ 45 bis 47 des Strahlenschutzgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist, und den §§ 24 bis 26 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist, wird die Bauartzulassung wie folgt ergänzt:

Bezeichnung der Vorrichtung: Vollschutzgerät (gemäß § 21 StrlSchV)
Typ/​Firmenbezeichnung: 9430 054 00001 (Zetium)
Inhaber der Zulassung: Malvern Panalytical GmbH
Nürnberger Straße 113
34123 Kassel
Zugelassene Verwendung: Das Röntgenspektrometer ist zur Materialanalyse zugelassen
Befristung der Zulassung: 21. Juli 2026

Die Ergänzung der Bauartzulassung umfasst folgende Punkte:

Im Röntgenspektrometer 9430 054 00001 (Zetium) kann ein neu entwickelter energiedispersiver Festkanal 9430 054 02201 (ED Channel) optional eingesetzt werden.
Ein modifiziertes Gehäuse aus einem gefrästen Teil kann optional für die sicherheitsrelevanten Bellow-Vakuumschalter verwendet werden.
Die elektrische Vorsicherung des Hochspannungsgenerators kann zukünftig durch einen Sicherungsautomaten vom Typ 1489-M2D400 ersetzt werden.
Braunschweig, den 2. Juli 2025

GZ 29/​19 V StrlSchG_​2023_​10 und _​2024_​12

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Im Auftrag
B. Pullner

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