Photovoltaik-Direktinvestments werden derzeit offensiv als Kombination aus Steueroptimierung, Vermögensaufbau und langfristigem passivem Einkommen vermarktet. Die Versprechen klingen groß: hohe sofortige Steuerersparnis, kaum Eigenkapitaleinsatz, positive Cashflows, langfristige Stromerlöse und attraktive Renditen. Besonders angesprochen werden Unternehmer, Selbstständige und Spitzenverdiener.
Doch genau dort beginnen die Fragen:
Wie belastbar sind solche Werbeaussagen? Wo endet zulässige Steuerplanung und wo beginnt womöglich überzogene Vertriebsrhetorik? Und vor allem: Wer verdient an einem solchen Konstrukt eigentlich tatsächlich – und wer trägt am Ende das wirtschaftliche Risiko?
Darüber müsste in einem kritischen Gespräch auch ein Jurist Auskunft geben können. Nachfolgend ein Interview-Entwurf für ein solches Gespräch mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann.
Interview-Entwurf: „Wer verdient an Photovoltaik-Direktinvestments mit IAB-Modell eigentlich wirklich?“
Frage: Herr Linnemann, auf entsprechenden Webseiten wird mit Formulierungen wie „bis zu 135.000 Euro Steuerersparnis“, „nahezu eigenkapitalfrei investieren“ und „2.500 Euro passives Einkommen pro Monat“ geworben. Ist das aus rechtlicher Sicht noch normale Finanzwerbung – oder schon etwas, das man sich sehr genau anschauen muss?
Frage: Wenn ein Modell stark mit Steuerersparnis beworben wird: Ist das aus Ihrer Sicht ein Investment, bei dem die wirtschaftliche Tragfähigkeit im Vordergrund steht – oder eher ein steuergetriebenes Vertriebskonstrukt?
Frage: Auf solchen Seiten wird oft der Eindruck erzeugt, dass sich das nötige Eigenkapital im Wesentlichen aus der Steuererstattung ergibt und der Rest über Bankmittel finanziert wird. Besteht nicht die Gefahr, dass Anleger hier glauben, fast ohne eigenes Risiko Vermögen aufbauen zu können?
Frage: Wie müsste ein Anbieter aus rechtlicher Sicht offenlegen, dass ein Investitionsabzugsbetrag kein „geschenktes Geld“ ist, sondern an klare Voraussetzungen gebunden bleibt und bei Fehlern oder geänderter Sachlage auch steuerliche Nachteile drohen können?
Frage: Wenn mit Renditen von zehn bis zwölf Prozent, langfristig gesicherten Einnahmen und „cashflow-positiven“ Finanzierungen geworben wird: Welche Nachweise müssten aus Ihrer Sicht vorliegen, damit solche Aussagen belastbar und nicht irreführend sind?
Frage: Müsste ein Anleger nicht vor allem wissen, wie sich diese Prognosen unter ungünstigeren Bedingungen entwickeln – etwa bei Bauverzögerungen, schwächeren Erträgen, höherem Zinsniveau, technischem Ausfall, Strompreisrisiken oder steuerlichen Änderungen?
Frage: Auf Werbeseiten ist häufig von „geprüften Projektierern“, „handverlesenen Dienstleistern“ und „langfristigen Verträgen“ die Rede. Reicht das als Vertrauenssignal aus – oder müsste ein Anleger konkret erfahren, wer welche Vergütung erhält?
Frage: Damit sind wir bei der eigentlichen Kernfrage: Wer verdient an einem solchen Modell eigentlich alles mit?
Frage: Ist es aus Ihrer Sicht zwingend, dass ein Anleger transparent erfährt,
- welche Marge beim Projektierer verbleibt,
- welche Vermittlungs- oder Strukturvergütung gezahlt wird,
- welche laufenden Verwaltungs- und Betriebsführungskosten anfallen,
- welche Finanzierungskosten die Bank erzielt,
- welche Honorare bei Steuerberatern und anderen Netzwerkpartnern entstehen,
- und ob der Anbieter selbst an einzelnen Projekten oder Finanzierungen wirtschaftlich mitverdient?
Frage: Anders gefragt: Ist der eigentliche Gewinner am Ende der Investor – oder zunächst einmal das gesamte System aus Vertrieb, Projektierung, Finanzierung, Steuerberatung und laufender Verwaltung?
Frage: Wie bewerten Sie es rechtlich, wenn mit Fallstudien, hohen Steuerrückerstattungen und mehreren Hunderttausend Euro Gesamtertrag geworben wird, ohne dass auf derselben Ebene sichtbar die Risiken, Unsicherheiten und Annahmen erläutert werden?
Frage: Reicht ein allgemeiner Hinweis wie „Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung“ aus, wenn zugleich sehr konkrete wirtschaftliche Erwartungen dargestellt werden?
Frage: Muss ein Anbieter, der erklärt, nahezu alles zu übernehmen – von Projektauswahl über Finanzierung bis Verwaltung –, aus Ihrer Sicht besonders deutlich offenlegen, in welcher Rolle er eigentlich handelt: als Berater, Vermittler, Strukturierer oder Vertriebsplattform?
Frage: Wäre aus juristischer Sicht nicht entscheidend, ob ein solcher Anbieter tatsächlich unabhängig berät – oder wirtschaftlich davon lebt, dass möglichst viele dieser PV-Investments abgeschlossen werden?
Frage: Kann man zugespitzt sagen: Je stärker der Vertrieb mit Steuerersparnis wirbt, desto wichtiger ist die Frage, ob hier ein wirtschaftlich tragfähiges Investment verkauft wird – oder vor allem ein Steuerspar-Narrativ?
Frage: Was würden Sie einem Unternehmer raten, der solche Aussagen liest und sich fragt, ob er hier gerade ein solides Sachwertinvestment sieht – oder ein vertrieblich sehr geschickt verpacktes Provisionsmodell?
Wer verdient da eigentlich? Die wirtschaftliche Einordnung
Die entscheidende Frage lautet tatsächlich: Wer verdient an solchen Modellen – und in welcher Reihenfolge?
Nach den öffentlich beworbenen Strukturen liegt es nahe, dass mehrere Beteiligte wirtschaftlich profitieren können:
1. Der Projektierer
Der Projektierer entwickelt, plant, strukturiert und verkauft die Photovoltaikanlage. Hier steckt regelmäßig bereits eine Projektmarge im Kaufpreis. Für den Investor ist deshalb entscheidend, ob der ausgewiesene Preis marktgerecht ist – oder ob eine erhebliche Vertriebs- und Strukturmarge eingepreist wurde.
2. Der Vermittler oder Finanzvertrieb
Wenn ein Anbieter aktiv mit der Auswahl, Vermittlung und Begleitung von Direktinvestments wirbt, stellt sich immer die Frage, wie er vergütet wird. Möglich sind unter anderem:
- Vermittlungsprovisionen
- Vertriebsaufschläge
- Erfolgsvergütungen
- strukturierte Innenprovisionen
- laufende Serviceentgelte
Gerade hier ist Transparenz zentral. Denn was der Anleger nicht offen ausgewiesen sieht, kann dennoch wirtschaftlich im Modell enthalten sein.
3. Die finanzierende Bank
Wenn 80 Prozent Fremdkapital oder Globalfinanzierungen eine tragende Rolle spielen, verdient regelmäßig auch die Bank – über Zinsen, Gebühren und Finanzierungskosten. Das ist nicht verwerflich, muss aber in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen werden.
4. Steuerberater und Expertennetzwerk
Sobald mit IAB, Sonder-AfA, Rückerstattungen und steuerlichen Hebeln gearbeitet wird, entstehen in aller Regel Beratungs- und Umsetzungskosten. Auch diese verdienen mit – legal und üblich, aber eben nicht kostenlos.
5. Betriebsführer, Verwalter und technische Dienstleister
Bei langfristigen PV-Investments entstehen über Jahre laufende Kosten für:
- Betriebsführung
- Wartung
- Direktvermarktung
- Verwaltung
- Versicherungen
- Pacht
- ggf. technische Überwachung
Diese Kosten reduzieren die tatsächliche Rendite und müssen realistisch eingepreist werden.
6. Der Investor
Der Investor verdient nur dann nachhaltig, wenn das Gesamtmodell auch nach allen Kosten, Zinsen, Verzögerungen, Steuern und Risiken tatsächlich funktioniert.
Und genau hier liegt der Unterschied zwischen Werbeaussage und wirtschaftlicher Realität.
Denn der Investor trägt typischerweise die größten Risiken:
- Bau- und Inbetriebnahmerisiko
- Ertragsrisiko
- Zins- und Finanzierungsrisiko
- steuerliches Anerkennungsrisiko
- Gegenparteirisiken
- Betriebs- und Ausfallrisiken
- Rechts- und Förderänderungsrisiken
Mit anderen Worten:
Viele verdienen früh und relativ sicher. Der Anleger verdient später – und nur, wenn das Modell über Jahre trägt.
Die kritische Kernfrage
Gerade deshalb ist die entscheidende journalistische und rechtliche Frage nicht, ob mit Photovoltaik Geld verdient werden kann. Das kann grundsätzlich der Fall sein.
Die eigentliche Frage ist:
Wird hier ein tragfähiges Investment verkauft – oder vor allem ein Vertriebssystem, das mit dem Reiz hoher Steuerersparnis arbeitet?
Werbeaussagen wie:
- „nahezu eigenkapitalfrei“
- „passives Einkommen“
- „bis zu 135.000 Euro Steuerersparnis“
- „cashflow-positiv“
- „maximale Steuerersparnis“
klingen stark. Sie erzeugen aber auch Erwartungsdruck – und können bei Anlegern den Eindruck erwecken, dass das Modell fast zwangsläufig funktioniert.
Genau an dieser Stelle beginnt der Prüfbedarf.
Denn steuerliche Effekte ersetzen keine wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Und eine Steuerrückerstattung ist kein Renditebeweis.
Fazit
Ein solches Modell kann wirtschaftlich funktionieren – muss es aber nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Preis, Finanzierung, Projektqualität, steuerliche Struktur und laufende Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Die Frage „Wer verdient da eigentlich?“ lässt sich nüchtern beantworten:
Nicht nur der Investor.
Sondern regelmäßig auch Projektierer, Vermittler, Banken, Steuerberater und laufende Dienstleister.
Deshalb muss ein Anleger vor allem wissen:
- Wer bekommt welche Vergütung?
- Welche Kosten sind offen ausgewiesen?
- Welche Margen sind im Kaufpreis versteckt?
- Welche Risiken bleiben am Ende bei mir?
Ein kritisches, presserechtlich sauberes Interview müsste genau dort ansetzen – nicht bei der Werbebotschaft, sondern bei den wirtschaftlichen Interessen hinter ihr.
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