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pgr led-consultants GmbH & Co. K- GF Peter Runkel- Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pgr led-consultants GmbH & Co. KG, Kirschallee 1, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRA 17097  vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin pgr Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Peter Runkel

– wurde am 01.03.2016 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Uferstraße 19, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de Telefax: 0341 337 384 45 Telefon geschäftlich:

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.04.2016 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

die Wahl eines Gläubigerausschusses

die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und deren Familie aus der Insolvenzmasse

Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

Verzicht auf Rechnungslegungstermin bei § 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.05.2016 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

401 IN 100/16 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 02.03.2016

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