Startseite Allgemeines Pfui Netto-online
Allgemeines

Pfui Netto-online

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat der NeS GmbH, Betreiberin des Onlineshops netto-online.de, untersagt, von Verbrauchern eine Vorkasse-Zahlung zu verlangen, bevor ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Entscheidung erfolgte aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und hob das Urteil der Vorinstanz auf.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters wurde der Vertrag erst bei der Warenlieferung geschlossen, während Kunden, die „Vorkasse“ als Zahlungsmittel wählten, den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen nach der Bestellung zahlen sollten. Dies galt auch für hochpreisige Waren über 1.000 Euro. Die Lieferzeiten wurden mit „ca. 1 bis 3 Werktage“ für Paketzustellungen und „ca. 10 Werktage“ für Speditionslieferungen angegeben, wobei sich diese bei Vorkasse um drei Werktage verlängerten.

Das OLG Nürnberg sah in dieser Kombination aus Vorkasse und AGB-Regelung eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und einen Verstoß gegen einen wesentlichen Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Kunden wurden durch die Zahlungsaufforderung vor Vertragsabschluss rechtlich schlechter gestellt als bei einem bestehenden Kaufvertrag. Bei Nichtlieferung konnten sie zwar ihr Geld zurückverlangen, aber nicht auf der Lieferung bestehen oder Schadenersatz verlangen.

Zudem mussten Kunden das gezahlte Geld über einen längeren Zeitraum entbehren, ohne sicher zu sein, dass die Ware geliefert wird. Sie waren hinsichtlich ihrer Erfüllungs- und Ersatzansprüche weitgehend schutzlos. Darüber hinaus konnten Kunden nicht erkennen, wie lange sie an ihre Bestellung gebunden waren und wie lange das Unternehmen ihr durch die Bestellung abgegebenes Angebot noch annehmen konnte, da die Lieferzeiten nur als Circa-Fristen angegeben waren.

Das Verfahren ging auf einen Hinweis der Marktbeobachtung des vzbv zurück. Das Urteil des OLG Nürnberg (Az. 3 U 1594/23) ist rechtskräftig und stärkt die Position von Verbrauchern beim Online-Einkauf mit Vorkasse-Zahlung.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kosmetik für Kinder? Italiens Behörden gehen gegen LVMH-Tochter vor

Während sich viele Eltern noch fragen, seit wann Zehnjährige Anti-Aging-Produkte brauchen, hat...

Allgemeines

Luftraum verletzt – Trump wieder im Mittelpunkt (wer auch sonst?)

Es gibt Dinge, die passieren einfach immer wieder. Sonnenaufgänge. Steuererklärungen. Und natürlich:...

Allgemeines

Sozialtarif für Strom – Vorbild für Deutschland oder nur Umverteilung durch die Hintertür?

Österreich führt einen Sozialtarif für Strom ein: 2.900 Kilowattstunden pro Jahr zu...

Allgemeines

Verstappen droht mit Rücktritt – und die Formel 1 dreht sich weiter

Max Verstappen ist frustriert. Der dominierende Fahrer der vergangenen Jahre hadert mit...