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Peter Beck Performance Fonds GbR – BaFin ordnet Rückabwicklung an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Abwicklung des von der Peter Beck Performance Fonds GbR, Kirchheim unter Teck, unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts mit Bescheid vom 31. März 2015 angeordnet und hierfür einen Abwickler bestellt.

Anleger konnten sich als Gesellschafter an der Peter Beck Performance Fonds GbR beteiligen. Die Peter Beck Performance Fonds GbR betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung unerlaubt das Investmentgeschäft. Weder die Peter Beck Performance Fonds GbR noch der von ihr eingesetzte Vermögensverwalter Concept Capital Management AG mit Sitz auf St. Vincent verfügen über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch).

Für die Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts hat die BaFin

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Holger Leichtle
c/o Schultze & Braun
Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Paulinenstraße 41
70178 Stuttgart

bestellt.

Der Abwickler führt eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Peter Beck Performance Fonds GbR sowie eine Anteilswertberechnung der Beteiligung ihrer Gesellschafter durch. Guthaben, die sich aus dieser Berechnung ergeben, zahlt der Abwickler an die Gesellschafter aus. Der Abwickler darf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Peter Beck Performance Fonds GbR beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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