Anlegerschutz

Pegasus Development GmbH

kpuljek (CC0), Pixabay
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Pegasus Development GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Pegasus Development GmbH, nach eigenen Angaben mit Sitz in Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von stillen Beteiligungen der FashionConcept GmbH öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit.

Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben

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