Gegenstand des Verfahrens:
Die Klägerin bestreitet die Rechtmäßigkeit der gegen sie verhängten Dopingsperre und fordert Schadensersatz für die ihr dadurch entstandenen Schäden.
Mediale Berichterstattung über das Verfahren:
Das Verfahren erregte in der Vergangenheit erhebliches mediales Interesse. Es gab Berichte über die folgenden Gerichtsentscheidungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2016 aufgehoben und den Fall zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.
Medienakkreditierung:
Von den insgesamt 40 Sitzplätzen im Sitzungssaal sind 15 Plätze für Medienvertreter reserviert. Jedes Medienunternehmen kann dabei nur einen Platz in Anspruch nehmen. Sollten diese Plätze bis zum Beginn der Sitzung nicht vollständig belegt sein, werden sie für das allgemeine Publikum freigegeben.
Um das voraussichtliche Interesse der Presse besser abschätzen zu können, bittet das Oberlandesgericht München alle interessierten Medienvertreter, sich im Vorfeld für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung anzumelden.
Sollte die Anzahl der Voranmeldungen die verfügbaren Plätze überschreiten, wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Über die Details dieses Verfahrens wird das Gericht bei Bedarf gesondert informieren.
Hinweis zur Voranmeldung:
Eine Voranmeldung garantiert keinen Sitzplatz. Sollte kein Akkreditierungsverfahren notwendig sein, werden die reservierten Plätze für die Presse nach dem Prinzip „first come, first served“ vor dem Sitzungssaal vergeben.
Frist für die Voranmeldung:
Die Anmeldung muss bis spätestens 30.09.2024 per E-Mail an presse-zivil@olg-m.bayern.de erfolgen.
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