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Partiarisches Darlehen:Rechtsanwaltskanzlei Linnemann aus Radebeul teilt uns mit

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Unterschiedlich wurde das bisher bei den Gewerbeämtern gehandhabt, das hat die Rechtsanwaltskanzlei Linnemann dazu bewogen einmal eine schriftliche Anfrage beim Bundesminsiterium der Justiz zu stellen. Nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums an die Kanzlei Linnemann, ist auf jeden Fall die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung als Vermittler solcher Verträge erforderlich.

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